Vertrags-, Handels- und Vertriebsrecht

Wir erstellen und prüfen folgende Verträge:
  • Handelsvertreterverträge
  • Vertriebsverträge
  • Lieferverträgen / Kaufverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Montageverträge
  • Mietverträge
  • Immobilienkaufverträge
  • Franchiseverträge
  • sonstige Verträge
Wir erstellen grundsätzlich alle Verträge, die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens in Russland ergeben. Sofern eine Vertragspartei ein russisches Unternehmen ist, sollte der Vertrag auch in russischer Sprache erstellt werden. In solchen Fällen hat es sich bewährt, zweisprachige Verträge zu erstellen (deutsch-russisch oder englisch-russisch).

Angesichts eines in Russland vorherrschenden formalistischen Rechtsverständnisses sollte die Gestaltung von Verträgen, denen russisches Recht zugrunde liegt, besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verträgen mit grenzüberschreitendem Bezug gilt der Wahl des Rechts sowie des Gerichtsstands ein besonderes Augenmerk. So ist beispielsweise die Entscheidung eines deutschen staatlichen Gerichts in Russland nicht vollstreckbar und umgekehrt. Ein Ausweg kann die Vereinbarung einer Schiedsklausel sein.

Zu beachten ist, dass trotz Rechtswahl immer auch die zwingenden russischen Normen zu berücksichtigen sind. Dies sind insbesondere Regelungen zum Zoll- und Devisenrecht. Daher sollten Verträge vor Vertragsabschluss immer auch auf das russische Recht hin geprüft werden.

Daneben gibt es für viele Vertragstypen Besonderheiten zu beachten. Sofern beispielsweise ausländische Unternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung Leistungen in Russland erbringen, kann russisches Recht einschlägig sein. Dies spielt insbesondere bei Anlagenliefer- und Montageverträgen eine Rolle. Falls zum Beispiel ein ausländisches Unternehmen zur Auftragsausführung 30 Kalendertage und mehr im Jahr in Russland tätig ist, hat es sich grundsätzlich steuerlich in Russland anzumelden.