Steuerrecht

Wir beraten Sie zum russischen Steuerrecht in folgenden Bereichen:
  • Verrechnungspreise
  • Steuerliche Beratung beim Immobilienerwerb
  • Steuerliche Beratung bei Finanzierungen
  • Betriebsstättenbesteuerung
  • Beistand bei Betriebsprüfungen
  • zu sonstigen steuerrechtlichen Themen
Russland wartet mit vergleichsweise moderaten Steuersätzen auf: Die Gewinnsteuer beträgt 20%, die Umsatzsteuer 18%, die Einkommenssteuer für Steueransässige 13% (Einheitssteuer / flat tax) und Dividenden werden grundsätzlich mit maximal 9% besteuert. Zudem verfügt Russland über einige Sonderwirtschaftszonen, die Steuervergünstigungen für Unternehmen bieten.

Angesichts der sehr formalistischen russischen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften sollten Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Vorschriften richten, um negative Ergebnissen bei Prüfungen durch Steuerbehörden zu vermeiden.

Von besonderer praktischer Bedeutung sind die neuen Regelungen zu den Verrechnungspreisen. Seit dem Jahre 2014 unterliegen sämtliche Außenhandelsgeschäfte der Verrechnungspreiskontrolle. Dies bedeutet, dass wenn beispielsweise ein deutsches Unternehmen seiner russischen Tochtergesellschaft nur einen minimalen Betrag für Dienstleistungen oder Warenlieferungen berechnet, bereits eine Benachrichtigung an die Steuerbehörde zu erstellen ist.