Arbeits- und Aufenthaltsrecht

  • Unterstützung in Visaangelegenheiten (Geschäfts- und Arbeitsvisa)
  • Beratung beim Erhalt von Arbeitserlaubnissen (auch für "hochqualifizierte Spezialisten")
  • Beratung bei der Einstellung von Mitarbeitern
  • Erstellung und Überpüfung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung von internen Dokumenten zur Regelung von Arbeits- rund Organisationsfragen
  • Vertretung in Arbeitsrechtsprozessen
  • Beistand bei Prüfungen durch die Arbeitsbehörden
  • Beratung zur Berechnung und Auszahlung von Gehältern, Boni, Reisekosten und Urlaubsgeldern und der Besteuerung solcher Auszahlungen
  • Kündigung von Mitarbeitern
  • zu sonstigen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Themen
Da für fast alle Mitarbeiter, die nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen, ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis notwendig sind, haben diese Themen eine große praktische Relevanz für in Russland tätige Unternehmen.

Für "hochqualifizierte Spezialisten", also Mitarbeitern, die ein Jahresbruttogehalt von über 2.000.000 Rubel (rund 43 Tausend Euro) erzielen, ist das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis relativ einfach und die Arbeitserlaubnis gilt für drei Jahre. Bei westlichen Mitarbeitern, die ein geringeres Einkommen erzielen, ist das Verfahren sehr kompliziert und beinhaltet unter anderem die Beantragung von "Quoten" für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter.

Das russische Arbeits- und Aufenthaltsrecht ist stark formalisiert und es existiert eine Vielzahl an untergesetzlichen Normen, die für die Betriebsorganisation essentiell sind.

Die Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern unterliegen strengen inhaltlichen und formalen Anforderungen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben sind Einstellungen beziehungsweise Kündigungen oft unwirksam. Allgemein ist das russische Arbeitsrecht – teils historisch bedingt - sehr arbeitnehmerfreundlich.