Gesellschaftsrecht

Wir beraten im Gesellschaftsrecht in folgenden Bereichen:
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Eröffnung von Repräsentanzen und Filialen
  • Strukturierung der Kontrollorgane
  • Erstellung und Änderung von Satzungen
  • Änderung der juristischen Adresse
  • Wechsel der Geschäftsführung
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Liquidatin von Kapitalgesellschaften, Abmeldung von Repräsentanzen und Filialen
  • bei sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragen
Wir beraten bei der Wahl und Gründung der für Ihr Unternehmen passenden Präsenzform auf dem russischen Mark (Tochtergesellschaft, Repräsentanz, Filiale) sowie bei der individuellen Gestaltung der Satzung und der Organstruktur.

Dabei ist zu beachten, dass für russische Unternehmen stets zwingend russisches Gesellschaftsrecht gilt. Wir unterstützen dabei, wie Sie Ihre Unternehmensrichtlinien mit der russischen Gesetzgebung in Einklang bringen.

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Errichtung von Holdingstrukturen und Managementgesellschaften, Kapitalmaßnahmen und Reorganisationen sowie Ausdehnung Ihrer Aktivitäten in Gebiete abseits der großen Wirtschaftszentren.

Wir beraten ebenfalls bei der Liquidation Ihrer Tochtergesellschaft und Abmeldung von Repräsentanzen und Filialen sowie in Insolvenzfragen.