Gewerblicher Rechtsschutz

Wir beraten Sie zum gewerblichen Rechtsschutz in folgenden Bereichen:
  • Patente
  • Marken
  • Urheberrecht
  • Know-how
  • Lizenzverträge
  • sonstige Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes
Für westliche Unternehmen ist der Schutz ihres geistigen Eigentums auf dem russischen Markt von essentieller Bedeutung. Bereits vor der Produkteinführung auf den russischen Markt ist durch eine entsprechende Recherche zu klären, inwieweit bereits gewerbliche Schutzrechte in Russland angemeldet sind, die dem einzuführenden Produkt ähneln. In einem zweiten Schritt sollten dann umfassend Patente und Marken sowie etwaige Lizenzverträge angemeldet werden.

Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in Russland ist häufig mit Schwierigkeiten verbunden. Es kommt vor, dass bereits angemeldete Patente oder Marken mit leichter Veränderung von einem Unberechtigten angemeldet werden und dieser dann Lizenzgebühren verlangt. In diesem Fall kann vor der Patentstreitkammer des russischen Patent- und Markenamtes gegen die Erteilung an den Unberechtigten vorgegangen werden.

Wenn ein in Russland tätiges Unternehmen gewerbliche Schutzrechte unberechtigt nutzt, ist hiergegen oft bereits eine Abmahnung ausreichend. Sollte dieser keine Folge geleistet werden, so ist ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, dessen Erfolgsaussichten nach unserer Erfahrung gut sind.

Das Lizenzvertragsrecht hat große praktische Bedeutung. Häufig arbeiten westliche Unternehmen mit russischen Vertragspartnern zusammen, die berechtigt werden sollen, die in Russland geschützten Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass hierfür nicht nur der Abschluss eines Lizenzvertrages, sondern grundsätzlich auch dessen Anmeldung beim Patent- und Markenamt erforderlich ist.